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ENERGIE-AUSWEIS-Fristen für Wohn- und Nichtwohngebäude nach ENEV 2007, seit 01.10.2007, ist ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorgeschrieben!
Verbrauchsausweis: Berücksichtigt nur den benutzerbezogen Verbrauch!
Bedarfsausweis: Zeigt die Gebäudeschwachstellen auf und gibt Sanierungsvorschläge
Die Unterscheidung, ob ein Bedarf- oder Verbrauchsausweis nach ENEV 2007 gefordert ist, erfolgt nach Baujahr und Wohnungs bzw. Hausgröße und Ausstelldatum des Ausweises!
Bis 01.10.2008 kann der Besitzer noch frei wählen.
. . . mehr Info, Termin vereinbaren !
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